Mit Abtretung ist die Übertragung von Rechten und Ansprüchen auf einen Dritten gemeint.
Ein Darlehensnehmer kann beispielsweise einen Anspruch auf die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung an den Darlehensgeber abtreten.
Außerdem können bei einer Immobilienfinanzierung die Ansprüche und Rechte aus Bausparverträgen, Grundschulden und Investmentfonds abgetreten werden.
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