Überschreiten Arbeinehmer bestimmte Einkommensgrenzen nicht, können sie sich die Arbeitnehmersparzulage sichern. Die Einzahlung auf einen Sparvertrag muss direkt vom Arbeitgeber erfolgen und als Vermögenswirksame Leistung gekennzeichnet sein.
Überschreiten Arbeinehmer bestimmte Einkommensgrenzen nicht, können sie sich die Arbeitnehmersparzulage sichern. Die Einzahlung auf einen Sparvertrag muss direkt vom Arbeitgeber erfolgen und als Vermögenswirksame Leistung gekennzeichnet sein.