Der Aufteilungsplan ist eine von der Baubehörde mit Unterschrift beurkundete Bauzeichnung, der sowohl die Aufteilung des Gebäudes als auch die Lage und Größe der im Sondereigentum und gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile erkennbar macht. Durch die meist fortlaufende Nummerierung der Nutzungseinheiten sollen Irrtümer und Verwechslungen ausgeschlossen werden.