Die Baugrenze ist im Bebauungsplan festgelegt und darf nach § 23 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von Gebäuden oder Gebäudeteilen nicht überschritten werden.
Die Baugrenze ist im Bebauungsplan festgelegt und darf nach § 23 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von Gebäuden oder Gebäudeteilen nicht überschritten werden.