Die Bauordnung (BauO) oder Landesbauordnung (LBO) der jeweiligen Bundesländer ist wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Baurechts. Dem Bundesverfassungsgerichts zufolge liegt die Kompetenz für das Bauordnungsrecht bei den Ländern.
Die Bauordnung (BauO) oder Landesbauordnung (LBO) der jeweiligen Bundesländer ist wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Baurechts. Dem Bundesverfassungsgerichts zufolge liegt die Kompetenz für das Bauordnungsrecht bei den Ländern.