Ein Bauträger erwirbt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Grundstücke, auf denen er Immobilien errichtet, welche er nach Fertigstellung verkauft.
Ein Bauträger erwirbt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Grundstücke, auf denen er Immobilien errichtet, welche er nach Fertigstellung verkauft.