Bewirtschaftungskosten sind alle Ausgaben für den laufenden Betrieb und Unterhalt einer Immobilie. Bei Mietobjekten unterscheidet man zwischen zwei verschiedene Arten: Dem Mieter können umlagefähige Bewirtschaftungskosten in Rechnung gestellt werden (z. B. Müllabfuhr, Straßenreinigung etc.), während nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten der Vermieter hingegen allein tragen muss (z. B. Verwalterkosten, Instandhaltungsrücklage).