Kostenlose & unverbindliche Beratung: 04122 - 836 63 88

Eigenheimzulage


Die staatliche Eigenheimzulage wurde zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Kreditnehmer, die vor diesem Zeitpunkt den Kaufvertrag für Ihre Immobilie geschlossen oder den Bauantrag gestellt hatten, konnten sich jedoch die gesamte Förderung sichern. Die Eigenheimzulage bestand aus der Baukinderzulage (je Kind 800 Euro) und dem Fördergrundbetrag (max. 1.250 Euro). Sie wurde für die Dauer von acht Jahren gewährt und war an bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt. Jeweils zum 15. März eines Jahres erfolgte die Auszahlung durch das zuständige Finanzamt.

Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht


Comments are closed.