Das Erbbaurecht ist in der Regel zeitlich begrenzt (meist auf 99 Jahre) und gibt einem Bauherrn die Möglichkeit, ein Haus zu errichten und zu nutzen, ohne selbst das Grundstück kaufen zu müssen. Dafür zahlt er über die gesamte Nutzungsdauer an den Eigentümer des Grundstücks einen im Voraus festgelegten Erbbauzins.