Der Ertragswert bildet insbesondere bei vermieteten Mehrfamilienhäusern die Grundlage zur Berechnung des Beleihungswertes. Die Berechnungsgrundlage bilden die Erträge aus Mieten und Pachten abzüglich der Bewirtschaftungskosten. Diese werden dann auf die Restnutzungsdauer der Immobilie hochgerechnet.