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Förderung des Wohneigentums


Zur Erleichterung von Baufinanzierungen wurden staatliche Förderungen eingerichtet, um in der Bundesrepublik Deutschland die Wohneigentumsquote zu erhöhen. Einerseits wurden öffentliche Mittel, Bürgschaften oder Zulagen bereit gestellt, andererseits können bestimmte beim Bau anfallende Kosten steuerlich geltend gemacht. Diese staatlichen Förderungen wurden jedoch unter anderem mit der Abschaffung der Eigenheimzulage zum 1. Januar 2006 gekürzt.

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