Jeder kann bei berechtigtem Interesse das Grundbuch beim Grundbuchamt einsehen. Käufer sowie Eigentümer haben immer ein berechtigtes Interesse und können deshalb jederzeit einen Grundbuchauszug verlangen.
Jeder kann bei berechtigtem Interesse das Grundbuch beim Grundbuchamt einsehen. Käufer sowie Eigentümer haben immer ein berechtigtes Interesse und können deshalb jederzeit einen Grundbuchauszug verlangen.