Die Grundschuldbestellung ist die Zustimmung des Eigentümer zur Belastung seiner Immobilie. Diese Zustimmung muss notariell beurkundet werden. Außerdem ist mit dem Antrag eine Eintragung in das Grundbuch verbunden.
Die Grundschuldbestellung ist die Zustimmung des Eigentümer zur Belastung seiner Immobilie. Diese Zustimmung muss notariell beurkundet werden. Außerdem ist mit dem Antrag eine Eintragung in das Grundbuch verbunden.