Läuft die Sollzinsfestschreibung ab, müssen für den folgenden Zeitraum neue Konditionen festgelegt werden. Änderungswünsche des Darlehennehmers können zu diesem Zeitpunkt selbstverständlich berücksichtigt werden (z. B. Höhe des Darlehensbetrages, Höhe des Tilgungssatzes etc.).