Herstellungs- und Anschaffungskosten können linear abgeschrieben werden, alternativ zur degressiven Abschreibung, bei der sich die Abschreibungsrate mit der Zeit verringert. Die jährlichen Raten bleiben über die gesamte Laufzeit konstant. Damit ist auch die Steuer mindernde Wirkung in jedem Steuerjahr dieselbe.