Durch von einem Darlehensnehmer nicht abgenomme, zugesagte Darlehen oder auch Teilbeträge entsteht dem Kreditinstitut ein Verlust. Diesen muss der Darlehensnehmer durch die Nichtabnahmeentschädigung ausgleichen.
Durch von einem Darlehensnehmer nicht abgenomme, zugesagte Darlehen oder auch Teilbeträge entsteht dem Kreditinstitut ein Verlust. Diesen muss der Darlehensnehmer durch die Nichtabnahmeentschädigung ausgleichen.