Bei einer Schuldübernahme tritt der bisherige Kreditnehmer aus dem Darlehensvertrag aus, während ein neuer Kreditnehmer den Vertrag übernimmt. Für diesen Vorgang ist das Einverständnis aller Vertragsparteien notwendig. Eine Schuldübernahme muss durch einen notariellen Vertrag oder die notarielle Beurkundung eines Vertrags erfolgen. Sofern die Bonität des neuen Darlehensnehmers mindestens so gut ist wie die des bisherigen, ist sie meist problemlos möglich.