Das Teileigentum beschreibt das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes (z. B. Kellerräume oder Garten). Es ist immer an einen Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum gekoppelt.
Das Teileigentum beschreibt das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes (z. B. Kellerräume oder Garten). Es ist immer an einen Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum gekoppelt.