Der Grundstückseigentümers erklärt gegenüber dem Grundbuchamt, dass ein Haus in verschiedene voneinander getrennte Wohnungen geteilt wird. Mit der Anlegung von eigenen Wohnungsgrundbüchern wird die Teilung wirksam. Dadurch wird die selbständige Belastung der Miteigentumsanteile ermöglicht. Außerdem gibt die Teilungserklärung unter anderem darüber Auskunft, welche konkreten Gebäudeteile Sonder-, Teil- oder Gemeinschaftseigentum sind.