Das Kreditinstitut und der Darlehensnehmer vereinbaren, dass die Tilgung der Darlehensschuld erst eine gewisse Zeit nach Auszahlung des Darlehens beginnt.
Das Kreditinstitut und der Darlehensnehmer vereinbaren, dass die Tilgung der Darlehensschuld erst eine gewisse Zeit nach Auszahlung des Darlehens beginnt.