Dieses Gesetz hält die Arbeitgeber dazu an, ihren Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen zu zahlen. Durch die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage werden diese je nach Anlageart öffentlich gefördert.
Dieses Gesetz hält die Arbeitgeber dazu an, ihren Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen zu zahlen. Durch die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage werden diese je nach Anlageart öffentlich gefördert.