Der Vorfälligkeitsschutz birgt die Möglichkeit im Fall eines berufsbedingten Umzugs oder Härtefalls eine vorzeitige Kündigung seines Darlehens zu ermöglichen. Gegen die Zahlung eines geringen Zinsaufschlags kann man bei Eintritt dieser Fälle das Darlehen zurückzahlen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Aber auch nur sofern die Immobilie verkauft wird.