Dem Verbraucher müssen vorvertragliche Informationen sowohl des Darlehensgeber als auch des Darlehensvermittlers rechtzeitig vor Vertragsabschluss als Europäisches Standardisiertes Merkblatt ausgehändigt werden. Anhand dieser Unterlagen verschafft sich der Verbraucher einen Überblick und er kann diese als Vergleichsgrundlage nutzen. Außerdem müssen dem Verbrauchen durch den Darlehensvermittler eigene vorvertragliche Informationen vor Abschluss des Darlehensvermittlungsvertrags ausgehändigt werden.