Das Wohnrecht beschreibt das Recht zugunsten eines Dritten zur uneingeschränkten Nutzung einer Immobilie unter Ausschluss des Eigentümers. Dieses Recht kann auch nur auf einen Teil des Gebäudes beschränkt sein. Der Berechtigte darf weitere Personen in die Wohnung aufzunehmen. Die Kosten des Unterhalts der Immobilie wie Steuern, öffentliche Lasten, Reparaturen usw. trägt wiederum der Eigentümer.