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Aufwendungshilfen


Aufwendungshilfen sind öffentliche Zuschüsse oder Kredite für Eigentümer neu errichteter, eigengenutzter Immobilien. Sie dienen nach den Bestimmungen des II. WoBauG der Entlastung und werden über mehrere Jahre hinweg in abnehmenden Monatsraten ausbezahlt. Für die Aufwendungshilfen dürfen bestimmte Einkommens- und Wohnflächengrenzen nicht überschritten werden.

Genaue Laufzeiten, Verteilungskriterien und Fördersätze können Sie den aktuellen Wohnungsbauförderungsbestimmungen der einzelnen Bundesländer entnehmen.

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