Der Bauherr reicht die Bauanzeige direkt bei der zuständigen Baubehörde eingereicht. Damit gibt er ein Bauvorhaben bekannt, welches keiner Baugenehmigung bedarf.
Der Bauherr reicht die Bauanzeige direkt bei der zuständigen Baubehörde eingereicht. Damit gibt er ein Bauvorhaben bekannt, welches keiner Baugenehmigung bedarf.