Entstehen Dritten auf einem Baugrundstück oder durch eine Baumaßnahme Schäden, für die der Bauherr haftbar gemacht werden kann, springt diese Versicherung ein.
Entstehen Dritten auf einem Baugrundstück oder durch eine Baumaßnahme Schäden, für die der Bauherr haftbar gemacht werden kann, springt diese Versicherung ein.