Man spricht von Eigennutzung, wenn der Darlehensnehmer seine Immobilie selbst bewohnt. Für bestimmte Darlehensformen oder Sondervereinbarungen kann diese Art der Nutzung vorgeschrieben sein.
Man spricht von Eigennutzung, wenn der Darlehensnehmer seine Immobilie selbst bewohnt. Für bestimmte Darlehensformen oder Sondervereinbarungen kann diese Art der Nutzung vorgeschrieben sein.