Beim Kauf einer Eigentumswohnung wird nicht nur das Sondereigentum (die Wohnung selbst) sondern auch ein Miteigentumsanteil (Anteil am Gemeinschaftseigentum) erworben. Im Wohnungseigentumsgesetz sind die Eigentumsverhältnisse geregelt.
Beim Kauf einer Eigentumswohnung wird nicht nur das Sondereigentum (die Wohnung selbst) sondern auch ein Miteigentumsanteil (Anteil am Gemeinschaftseigentum) erworben. Im Wohnungseigentumsgesetz sind die Eigentumsverhältnisse geregelt.