Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind eine von sieben im Einkommenssteuergesetz (§ 21 EStG) geregelten Einkunftsarten. Sie umfassen alle einkommensteuerpflichtigen Überschüsse oder Verluste aus Vermietung oder Verpachtung eines unbebauten oder bebauten Grundstücks. Als Werbungskosten sind beispielsweise Kosten für Modernisierung, Versicherung, Reparaturen, Grundsteuer sowie Aufwendungen für Wasser und Schornsteinfeger abzuziehen. Zusätzlich können Abschreibungen (AfA) und Darlehenszinsen steuerlich geltend gemacht werden.