Alle im Zusammenhang mit der Beschaffung von Finanzierungsmitteln entstehenden Kosten. Dazu gehören z. B. Bearbeitungskosten, Gutachterkosten, Vermittlerprovisionen sowie Notar- und Grundbuchgebühren für die Eintragung der Grundschuld etc. Diese von der Bank erhobenen Kosten werden oft direkt vom Auszahlungsbetrag abgezogen.