Bei Grunddienstbarkeiten hat ein Dritter Rechte am bezeichneten Grundstück inne. Sie finden sich in Abteilung II des Grundbuches. Typische Grunddienstbarkeiten sind Leitungsrechte, Wegerechte sowie Geh- und Fahrtrechte.
Bei Grunddienstbarkeiten hat ein Dritter Rechte am bezeichneten Grundstück inne. Sie finden sich in Abteilung II des Grundbuches. Typische Grunddienstbarkeiten sind Leitungsrechte, Wegerechte sowie Geh- und Fahrtrechte.