Die Grunderwerbssteuer fällt beim Kauf bebauter und unbebauter Grundstücke an und kann zwischen 3,5 – 5 % des Kaufpreises betragen. Das örtliche Finanzamt erteilt Auskunft über die genaue Höhe.
Die Grunderwerbssteuer fällt beim Kauf bebauter und unbebauter Grundstücke an und kann zwischen 3,5 – 5 % des Kaufpreises betragen. Das örtliche Finanzamt erteilt Auskunft über die genaue Höhe.