Der Kauf einer Immobilie ist nur durch einen notariell beurkundeten Vertrag rechtskräftig. Im Kaufvertrag werden außerdem die Bedingungen für die Eigentumsübertragung geklärt. Der Käufer verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises, der Verkäufer zur Übertragung des Eigentums. Die drei Notwendigkeiten zum Erwerb einer Immobilie sind:
- Notarieller Abschluss des Kaufvertrages
- Notarielle Einigungserklärung von Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang
- Eintragung des Eigentumsübergangs in das Grundbuch.
Mit der Eintragung ins Grundbuch wird der Käufer tatsächlich Eigentümer des Grundstücks.