Eine Löschungsbewilligung ist eine öffentlich beglaubigte Erklärung des Gläubigers (z. B. Kreditgeber) und besagt, dass nach der Rückzahlung des Darlehens der Löschung des Grundpfandrechts (Hypothek oder Grundschuld) zugestimmt wird.
Eine Löschungsbewilligung ist eine öffentlich beglaubigte Erklärung des Gläubigers (z. B. Kreditgeber) und besagt, dass nach der Rückzahlung des Darlehens der Löschung des Grundpfandrechts (Hypothek oder Grundschuld) zugestimmt wird.