In der MaBV sind die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler und Bauträger geregelt. Sie bedürfen in der Regel einer Erlaubnis nach § 34c GewO für die Ausübung ihres Gewerbes.
In der MaBV sind die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler und Bauträger geregelt. Sie bedürfen in der Regel einer Erlaubnis nach § 34c GewO für die Ausübung ihres Gewerbes.