Ein Notaranderkonto ist ein auf den Namen eines Notars eingerichtetes Bankkonto, auf dem fremde Gelder treuhänderisch verwaltet werden. Wenn die Grundschuld noch nicht eingetragen ist, ermöglicht das Notaranderkonto eine vorzeitige Darlehensauszahlung, Durch den Notar ist eine zweckmäßige Verwendung der Gelder gewährleistet (Treuhandauftrag).