Diese Verordnung dient dem Schutz der Verbraucher. Alle Kreditinstitute sind laut Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet, in Angeboten und Darlehensverträgen alle relevanten Kosten, Preise und effektive Jahreszinssätze (Effektivzinssätze) aufzulisten, um dem Verbraucher eine bessere Vergleichbarkeit zu gewährleisten