Im Grundbuch sind die Gläubiger eines Darlehensnehmers in einer bestimmten Reihenfolge gelistet. Die jeweilige Rangstelle ist im Fall einer Zwangsvollstreckung von Bedeutung: Je höher die Platzierung im Grundbuchrang, desto besser ist die Chance, dass die ausstehenden Forderungen bedient werden können, da die Forderungen der Rangfolge nach bedient werden.