Der Darlehensgeber kann die einseitige Aufhebung eines noch nicht ausgezahlten Kreditvertrags verlangen, wenn beispielsweise nachträglich Informationen bekannt werden, die eine Auszahlung nicht mehr rechtfertigen. So berechtigen beispielsweise falsche Angaben im Darlehensantrag den Kreditgeber zurückzutreten und eine so genannte Nichtabnahmeentschädigung zu verlangen.