Beim Verkauf einer Immobilie können die Finanzierungsverträge mitverkauft werden. Der Käufer wird dann der neue Schuldner des alten Darlehens. Der Schuldnertausch setzt die Genehmigung des Gläubigers (Darlehensgeber) voraus, deswegen geht ihm eine eingehende Bonitätsprüfung voraus. Das Einverständnis erfolgt meist gegen eine einmalige Vergütung von 1 bis 2 % der Restschuldsumme.