Anstelle der üblichen monatlichen Tilgungsleistungen können Darlehensnehmer auch eine Tilgungsaussetzung vereinbaren. Hierbei werden lediglich die anfallenden Zinsen (Festdarlehen) gezahlt. Als Tilgungsersatz einigt man sich auf ein so genanntes Tilgungssurrogat. Dieses wird separat angespart und am Ende der Laufzeit des Kredites zu dessen Rückführung verwendet. Beispiele für solche Surrogate sind Abtretung von Ansprüchen aus Rentenversicherungen, Kapitallebensversicherungen, Investmentfonds oder Bausparverträgen.