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Tilgungssurrogat


Das Darlehen muss meist endfällig an den Darlehensgeber zurückgezahlt werden, wenn  eine Tilgungsaussetzung vereinbart wird. Der Darlehensnehmer muss daher einen Tilgungsersatz – auch Tilgungssurrogat genannt – besparen. Besonders geeignet sind hierfür unter anderem Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen, Bausparverträge oder Investmentfonds an.

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