Das Darlehen muss meist endfällig an den Darlehensgeber zurückgezahlt werden, wenn eine Tilgungsaussetzung vereinbart wird. Der Darlehensnehmer muss daher einen Tilgungsersatz – auch Tilgungssurrogat genannt – besparen. Besonders geeignet sind hierfür unter anderem Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen, Bausparverträge oder Investmentfonds an.