Das Wohnungseigentum ist sowohl das Sondereigentum an einer Eigentumswohnung als auch der Miteigentumsanteil an einem gemeinschaftlichen Eigentum (z. B. Wohnhausgrundstück).
Das Wohnungseigentum ist sowohl das Sondereigentum an einer Eigentumswohnung als auch der Miteigentumsanteil an einem gemeinschaftlichen Eigentum (z. B. Wohnhausgrundstück).