Bauspardarlehen dürfen nur vergeben werden, wenn die Gelder für einen wohnwirtschaftlichen Zweck eingesetzt werden. Als wohnwirtschaftliche Zwecke gelten der Kauf, Bau oder die Modernisierung von Immobilien. Außerdem können mit dem Bauspardarlehen Bauland oder Erbbaurechte erwerben werden wie auch das Recht zur dauerhaften Nutzung von Wohnraum (z. B. in einem Seniorenstift). Weiterhin kann mit diesen Mitteln die Umschuldung einer bereits bestehenden Baufinanzierung ermöglicht werden.