Der Begriff der Zinsbindung (= Zinsfestschreibung) wurde im Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie ersetzt durch den Begriff “Sollzinsfestschreibung”. Der Sollzins ist dadurch gebunden bzw. festgeschrieben.
Der Begriff der Zinsbindung (= Zinsfestschreibung) wurde im Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie ersetzt durch den Begriff “Sollzinsfestschreibung”. Der Sollzins ist dadurch gebunden bzw. festgeschrieben.