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Baujahr


Als Baujahr eines Gebäudes gilt in der Regel das Jahr der Bezugsfertigstellung. Es gilt auch das Jahr der ursprünglichen Bezugsfertigstellung, wurden Gebäude durch Schäden unnutzbar und später wiederhergestellt. Bei total zerstörten Gebäuden gilt hingegen das Jahr des Wiederaufbaus als Baujahr.

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