Baumängel an einem Bauwerk entstehen aufgrund fehlerhafter Entwürfe, Ausführungen oder mangelhaftem Materials und mindern den Wert bzw. die Tauglichkeit des Bauwerks. Bauherren sollten bei erkennbaren Schäden bereits bei der Bauabnahme einen schriftlichen Vorbehalt einlegen, um vom Verursacher eventuell Nachbesserungs- oder Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können,