Der effektive Jahreszins ist der Preis eines Darlehens, in dem nahezu alle Preisbestandteile berücksichtigt sind. Der effektive Jahreszins ermöglicht den Vergleich verschiedener Angebote. Die Berechnung des effektiven Jahreszins ist durch die Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt. Der Begriff des anfänglichen effektiven Jahreszinses ist seit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie nicht mehr gültig. Unter bestimmten Voraussetzungen werden vom Darlehensgeber gewisse Annahmen für die Berechnung des effektiven Jahreszinses unterstellt, die die Vergleichbarkeit des effektiven Jahreszinses einschränken können. Finanzierungsberater stehen Ihnen bei dieser Besonderheit gerne im Detail zur Verfügung.