Auf Antrag können die Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen an vermieteten Gebäuden, die nach § 7 i EStG dem Denkmalschutz unterliegen oder sich nach § 7 h EStG in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsgebieten befinden, über einen Zeitraum von zehn Jahren mit bis zu 10 % der begünstigten Kosten abgeschrieben werden.